Haftungsausschluss


Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen schlechter Witterungsbedingungen, höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht weder ein Schadensersatzanspruch noch ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des bezahlten Entgelts.

Eine Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden jeder Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Eine Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung seiner Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und ggf. Sponsoren.

Soweit dem Veranstalter oder seinen Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und ggf. Sponsoren keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Jeder anmeldende Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Personen anzumelden, die er auf den vorstehenden Haftungsausschluss bzw. die vorstehende Haftungsbegrenzung hingewiesen hat und die ihr Einverständnis hierzu erklärt haben.
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Jeder Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung.

Das Tragen eines Helmes ist vorgeschrieben.

Ein Sanitätsteam ist während des Rennens vor Ort.